Rechtliches
Lebensmittelinformationen
Pflichtangaben zu Allergenen, Zusatzstoffen und Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) und der LMIDV.
Allergenkennzeichnung bei loser Ware
Als Caterer geben wir Speisen überwiegend als lose Ware ab. Nach Art. 44 LMIV in Verbindung mit § 3 LMIDV informieren wir über allergene Zutaten schriftlich: auf dem Menüblatt zur Veranstaltung, auf Buffet-Schildern sowie in der Auftragsbestätigung. Auf Wunsch erteilen unsere Mitarbeitenden vor Ort zusätzlich mündlich Auskunft; eine schriftliche Dokumentation liegt dabei stets vor Ort aus.
Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
- Krebstiere
- Eier
- Fische
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (u. a. Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pistazie)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulphite (> 10 mg/kg bzw. mg/l)
- Lupinen
- Weichtiere
Jeweils einschließlich daraus hergestellter Erzeugnisse gemäß Anhang II LMIV.
Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe
- mit Farbstoff — Farbstoffe nach Anlage 2 LMIDV
- mit Konservierungsstoff — z. B. in Käse, Oliven, Wurstwaren
- mit Antioxidationsmittel — z. B. in Fertigfonds
- mit Geschmacksverstärker — z. B. Glutamat in Würzmitteln
- geschwefelt — z. B. Trockenfrüchte, Wein
- geschwärzt — z. B. Oliven
- mit Phosphat — z. B. Brühwurst, Schmelzkäse
- mit Süßungsmittel — enthält eine Phenylalaninquelle bei Aspartam
- koffeinhaltig — z. B. Cola-Getränke, Energy-Drinks
- chininhaltig — z. B. Tonic Water, Bitter Lemon
- gewachst — Oberflächenbehandlung bei Zitrusfrüchten
Spuren und Kreuzkontakt
Unsere Speisen entstehen in einer gemeinsamen Produktionsküche. Trotz sorgfältiger Arbeitsabläufe und getrennter Arbeitsplätze können Spuren allergener Zutaten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei schweren Allergien sprechen Sie uns bitte vor der Buchung an, damit wir das Menü gemeinsam abstimmen.
Herkunft, Fleisch und Fisch
Die Herkunft von frischem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch weisen wir nach den Vorgaben der VO (EU) Nr. 1337/2013 aus. Bei Fisch und Meeresfrüchten nennen wir Handelsbezeichnung, Fanggebiet und Produktionsmethode nach VO (EU) Nr. 1379/2013.
Hygiene und Kühlkette
Wir arbeiten nach einem HACCP-Eigenkontrollkonzept gemäß VO (EG) Nr. 852/2004 und nach den Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Alle Mitarbeitenden sind nach § 43 Infektionsschutzgesetz belehrt. Angelieferte Speisen sind für den sofortigen Verzehr bestimmt und sollten innerhalb von zwei Stunden nach Übergabe verzehrt werden; warme Speisen halten wir bis zur Ausgabe bei mindestens 65 °C, kalte bei höchstens 7 °C.
Nährwerte und Alkohol
Für lose abgegebene Speisen besteht keine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung; auf Anfrage stellen wir für definierte Menüs Nährwertangaben bereit. Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol werden mit Alkoholgehalt ausgewiesen. Alkoholische Getränke geben wir nur nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes ab.
Rückfragen
Fragen zu Allergenen, Zutaten oder Nährwerten beantworten wir unter office@schoen-gesehen.com.
Stand: März 2026
